Die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.
Eine verfassungs- und europarechtliche Untersuchung des § 36a AufenthG.
von Bernhard GröheIm Jahr 2018 beschloss der Bundestag die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Dieser erhält durch § 36a AufenthG eine ›Obergrenze‹, weshalb nur noch maximal 1.000 Visa monatlich verteilt werden. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Einschränkung des Familiennachzugs mit dem deutschen Grundgesetz, der EMRK und dem Unionsrecht vereinbar ist. Dabei stellt sie auch die grundlegende Struktur sowohl des Familiennachzugs als auch des subsidiären Schutzes dar. Zudem befasst sich die Arbeit in einem Exkurs mit der Frage, ob syrischen Bürgern, die nach Deutschland geflohen sind, der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiärer Schutz zu gewähren ist. Insgesamt kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten zwar mit dem Grundgesetz, der EMRK und der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist, jedoch gegen die Familienzusammenführungsrichtlinie verstößt und daher unionsrechtswidrig ist.»New Regulation of Family Reunification for Persons eligible for Subsidiary Protection. A Constitutional and European Law Examination of Sec. 36a AufenthG«: Since the new regulation, only 1,000 family members per month are allowed to enter Germany for family reunification with persons eligible for subsidiary protection. The thesis addresses the question of whether this restriction is in accordance with constitutional and European law. It concludes that this regulation of family reunification to persons eligible for subsidiary protection is compatible with the German Constitution, the ECHR and the CFR, but violates the Family Reunification Directive.