Funktionale Selbstverwaltung und Staatsaufsicht im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zu Grund und Grenzen der Aufsichtsgesetzgebung in der gesetzlichen Krankenversicherung, zugleich eine Analyse und Einordnung des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes.
von Bernhard HadankFunktionale Selbstverwaltung und Staatsaufsicht stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Konstitutiv für die Selbstverwaltung ist die Betroffenenpartizipation sowie die dezentralisierte Organisationsstruktur. Staatsaufsicht bezweckt dagegen die Kontrolle der Beaufsichtigten, wobei im modernen Staat präventive Kontrollinstrumente zunehmend an Bedeutung gewinnen. Änderungen im Verhältnis von funktionaler Selbstverwaltung und staatlicher Aufsicht im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich durch die jüngere Gesetzgebung und insbesondere durch das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ergeben, mit dem die Aufsichtsbefugnisse über die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung spürbar erweitert worden sind. Dies gibt Anlass zur Untersuchung des Spannungsverhältnisses und zur Einordnung der jüngeren Gesetzgebung. Darüber hinaus bietet die Arbeit Vorschläge, wie eine Stärkung der funktionalen Selbstverwaltung auch mit den bestehenden Aufsichtsinstrumenten gelingen kann.»Functional Self-Administration and State Supervision in German Health Insurance Law. Limits of Legislation on Supervision in Statutory Health Insurance. An Analysis and Classification of the Self-Administration Strengthening Act«: With the »Self-Administration Strengthening Act«, the control powers over the highest organisations of German Health Insurance have been substantially expanded. This is the reason for analysing and classifying the reform legislation in the relation between functional self-administration and state supervision in German Health Law. In addition, suggestions are made as to how a strengthening of functional self-administration can already succeed with the existing supervisory instruments.