Wissen und Ad-Hoc-Publizität.
von Grigory BekritskyDas Wissenserfordernis im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Es geht um die kognitiven Anforderungen an kapitalmarktorientierte Gesellschaften (Emittenten) bei Erfüllung der Ad-Hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung, VO 596/2014 (MAR). Gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR haben Emittenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Hierbei schweigt die Vorschrift zu der entscheidenden Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Durch Auslegung des Art. 17 MAR ermittelt der Autor, dass die Ad-Hoc-Publizitätspflicht implizit die Kenntnis des Emittenten voraussetzt. Die deshalb erforderliche Wissenszurechnung gewinnt er aus unionsrechtlichen Grundsätzen und beschränkt sie grundsätzlich auf die Führungsebene.»Knowledge and Ad-Hoc Disclosure«: The attribution of knowledge is back again. In the context of the ad-hoc disclosure requirement, it remains one of the most controversial issues in European capital markets law. The relevant provision of Art. 17 MAR is silent as to who within the issuer must possess inside information in order for the ad-hoc publicity obligation to arise. The legal basis has so far been insufficiently examined and scarcely clarified.