Das Zitiergebot.
Rekonstruktion einer verkannten Norm.
von Stefan EngelDas Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG hat im Verfassungsleben des Grundgesetzes keine große Rolle eingenommen. Hintergrund sind anhaltende Marginalisierungsversuche durch Rechtsprechung und Literatur. Diese Arbeit versucht eine Rekonstruktion der Norm. Sie führt die bekannten Funktionen der Vorschrift auf Verfassungsgrundsätze zurück und begründet neue, bislang nicht anerkannte Funktionen. Aus diesen Funktionen zieht sie Schlüsse für den Anwendungsbereich des Zitiergebots. Dieser umfasst, anders als nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, grundsätzlich alle Grundrechte des Grundgesetzes. Nur aus den Funktionen kann sich eine Ausnahme vom Anwendungsbereich ergeben. Die Arbeit setzt sich zudem mit den Folgen einer möglichen Rechtsprechungsänderung auseinander. Zuletzt zeigt sie, dass sich die Grundrechtszitate als Symbole im soziologischen Sinn verstehen lassen, die auf hinter den Zitaten stehende Gedanken verweisen.»The Citation Rule (Art. 19 para 1 s. 2 GG). Reconstruction of a Misunderstood Norm«: The citation rule of Article 19 para 1 sentence 2 of the German Basic Law forces the German legislator to openly name interferences with fundamental rights in laws. However, the provision has hardly played a role in the Federal Republic of Germany. This thesis attempts to reconstruct the citation rule. It examines its functions and deduces that the scope of application of the norm is significantly broader than according to the case law of the Federal Constitutional Court.