Die Strafbarkeit des Card- und Account-Sharings.
Zur strafrechtlichen Erfassung der äußerlich regulären Nutzung von zugangsgesicherten Inhalten durch hierzu nicht Befugte.
von Felix SchmidhäuserDie Arbeit befasst sich mit den in der juristischen Bearbeitung bislang ein Schattendasein führenden Phänomenen des Card- und Account-Sharings. Konkret geht sie dabei der Frage nach, ob die Weitergabe von Zugangsdaten (»Sharing«) durch Abonnenten an zur Nutzung der entsprechenden Leistung nicht berechtigte Dritte beziehungsweise die Verwendung der weitergegebenen Daten durch eben diese eine strafrechtliche Relevanz aufweist. Dazu werden neben der Erörterung der zivilrechtlichen Rechtslage zahlreiche Vorschriften des Kern- und Nebenstrafrechts untersucht, wobei die Arbeit zu dem Ergebnis gelangt, dass eine strafrechtliche Erfassung dieser praxisrelevanten Phänomene zwar erforderlich ist, de lege lata aber nur unzureichend gelingt. Zur Lösung der kriminalpolitisch unbefriedigenden Rechtslage schlägt die Arbeit u. a. einen neu zu schaffenden § 265a Abs. 4 StGB vor, der die Weitergabe der Zugangsdaten als Vorbereitungshandlung zur Tat der nichtberechtigten Dritten unter Strafe stellt.»Criminal Liability of Card- and Account-Sharing. Regarding the Criminal Coverage of the Objectively Regular Usage of Login-Credential-Shielded Contents by Unauthorized Third Persons«: The thesis deals with the criminal liability concerning the sharing of login credentials by subscribers with unauthorized third persons and the utilization of the credentials by these third persons. It comes to the unsatisfying result that the examined phenomenons cannot be covered adequatelly by the current criminal provisions. As a solution, the dissertation i.a. suggests a new § 265a para. 4 StGB, which would criminalize the circulation of login credentials as a preparational offense.