Prozessuale Handlungsortzurechnung.
Eine Untersuchung der internationalen Zuständigkeit am Handlungsort gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO sowie gemäß § 32 ZPO am Beispiel arbeitsteilig verwirklichter Kapitalanlagedelikte.
von Raphael HöllFragen der internationalen Zuständigkeit haben sich zu einem typischen Streitpunkt kapitalmarktrechtlicher Haftungsprozesse entwickelt. In seiner vielkritisierten Melzer-Entscheidung ist der Europäische Gerichtshof einer wechselseitigen Zurechnung der Tatbeiträge mehrerer Schädiger entgegengetreten und hat entschieden, dass jeder Beteiligte eines arbeitsteilig verwirklichten Delikts gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO am Ort seines eigenen Tatbeitrags, nicht aber an den Handlungsorten anderer Deliktsbeteiligter verklagt werden kann. Die Untersuchung stellt diese Rechtsprechung auf den Prüfstand und zeigt Perspektiven für eine spezifisch zuständigkeitsrechtliche Behandlung des Fragenkreises von Täterschaft und Teilnahme. Unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Parallelprobleme gelangt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Gerichtsstand am Handlungsort einer allgemeingültigen Beteiligungsdogmatik nach materiell-rechtlichem Vorbild nicht zugänglich ist, sondern die eigenständigen Zwecke des internationalen Zuständigkeitsrechts eine nach Deliktstypen differenzierende Lösung erfordern.»International Jurisdiction at the Place of the Event Giving Rise to the Damage - Perpetration of a Capital Market Offense by Several Tortfeasors«: In its much-criticized Melzer decision, the European Court of Justice ruled that in the case of the perpetration of an offense by several tortfeasors, each offender can be sued exclusively at the place of his own contribution to the offense, but not at the places of action of other tortfeasors. The study puts this point of view to the test and shows possibilities for an independent solution to the problem concerning tortious acts by multiple tortfeasors from the perspective of the law of international jurisdiction. The study reaches the conclusion that the independent ojectives of the law of jurisdiction require a solution that differentiates on the basis of the nature of the offense.