Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht.
von Randi WeilVerwertungsverbote beantworten die Frage, ob sog. Untersuchungsfunde in dem zugrundeliegenden Strafverfahren weiter genutzt werden dürfen oder aus Gründen des Grundrechtsschutzes einer Verwertungssperre unterliegen. Verwendungsregelungen hingegen regeln den Transfer von Informationen von einem Ausgangsverfahren in andere Verfahren; diese Informationen und Daten stellen Zufallsfunde dar. Verwertungsverbote sind nur in wenigen Fällen gesetzlich geregelt; Verwendungsregelungen kennt das Gesetz inzwischen flächendeckend. Beide Formen der weiteren Nutzung von Informationen stellen einen eigenständigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, weshalb es auch im Fall der Verwertung spezieller Verwertungsbefugnisnormen bedarf. Die Arbeit unternimmt es de lege ferenda, die Begriffe der unmittelbaren wie mittelbaren Verwertung und Verwendung zu bestimmen sowie gesetzliche Regelungen für Verwertungsbefugnisse zu schaffen. Parallel werden die bestehenden Verwendungsregelungen im Rahmen eines weiteren Gesetzesvorschlags auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.»Rules of Use and Prohibitions of Use in Criminal Procedural Law«: The paper examines the difference between the regulations on use regulated in the Code of Criminal Procedure and the mostly non-codified prohibitions on exploitation. It undertakes de lege ferenda to define the concepts of exploitation and use, as well as to create constitutionally required statutory regulations for powers of exploitation. At the same time, the existing utilisation regulations are being reviewed for their constitutionality within the framework of a further legislative proposal.