Die Erwerbsobliegenheiten in der Privatinsolvenz.
von Jonas RehnDas Institut der Restschuldbefreiung ist für viele Privatpersonen als Weg aus den Schulden bedeutsam. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es sich bei der Schuldbefreiung um ein »Privileg« handelt, welches nach der Eingangsvorschrift des § 1 S. 2 InsO einzig dem »redlichen« Schuldner zukommen soll. Die Redlichkeit in Person des Schuldners ist nur gegeben, wenn er verschiedene Obliegenheiten erfüllt. Die wichtigsten unter diesen sind die Erwerbsobliegenheiten. Der Schuldner muss beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Wohlverhaltensperiode einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen, der beschäftigungslose Schuldner hat sich um eine solche zu bemühen. Doch was ist eine »angemessene« Erwerbstätigkeit und wann liegt ein entsprechendes »Bemühen« vor? Die Arbeit systematisiert die den Erwerb betreffenden Obliegenheiten des Schuldners, stellt diese auf eine dogmatische Grundlage und führt hierauf aufbauend einzelne Problemkreise einer Lösung zu.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Alfred Teves-Stiftung 2021 und mit dem Wissenschaftspreis Insolvenzrecht & Sanierung 2022 der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins.»The Obligations of Pursuing an Economic Activity in the Event of Private Insolvency«: The German insolvency act grants a right to debt relief only to debtors who have acted in good faith. This requires that the debtor pursues an appropriate economic activity or seeks work This raises the question what does »appropriate« mean and when is a debtor’s effort to find a job sufficient? The thesis systematizes the obligations of pursuing an economic actity in the event of an individual's insolvency, elaborates their dogmatic foundations and solves specific practical problems.