Die parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
von Patrick SachsenmaierDie deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird maßgeblich durch gubernative und administrative Strukturen geprägt. Eine parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist hingegen nur fragmentarisch vorgesehen und erfolgt, wenn überhaupt, im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung und der allgemeinen parlamentsrechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erweist sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit – aufgrund einer Grundrechts- und Menschenrechtsrelevanz, der Bedeutung des Themas für das Zusammenleben der Menschen und einer Staatszielbestimmung der »Internationalen (Entwicklungs-)Zusammenarbeit« – aber als »wesentlich«, sodass ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt festgestellt und eine intensivere Beschäftigung des Parlamentes mit der Materie gefordert werden muss. Als zentrale Verbesserungsmöglichkeit bietet sich die Verabschiedung eines Gesetzes zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit an.»The Parliamentary Guidance and Control of the German Development Cooperation«: This study examines if and how the German parliament guides and controls the German development cooperation in the light of the parliamentary scrutiny reservation, which derives from the constitutional principle of the rule of law. As the German development cooperation tends to be mainly organised and led by the executive power, there seems to be a need of an increased legislative participation. Therefore, the German parliament could pass a law concerning the German development cooperation to fulfil its constitutional duty.