Der verfassungsgerichtliche Prozessvergleich unter Berücksichtigung des außergerichtlichen Vergleichs.
von Sarah Kristina GöltenbottDer Prozessvergleich stellt im Verfassungsprozess als Instrument zur Verfahrensbeendigung eine exotische Erscheinung dar. In der bisherigen verfassungsgerichtlichen Praxis ist er dementsprechend selten vorzufinden. Auch im Verfassungsprozess jedoch bietet ein Prozessvergleich Chancen und hat Vorteile. Insbesondere kann er über die bloß feststellende Wirkung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung hinausgehen und einen Rechtsstreit auf diese Weise nachhaltig befrieden. Ausgehend von diesen Vorteilen untersucht die Autorin vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen und verfassungsprozessualen Besonderheiten die Zulässigkeit eines Prozessvergleichs in der Verfassungsgerichtsbarkeit. Dabei definiert sie die an ihn zu stellenden Voraussetzungen, die sie in solche verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Natur unterteilt. Die Auseinandersetzung mit den Fehlerfolgen des verfassungsgerichtlichen Prozessvergleichs sowie seiner Umsetzung und Verwirklichung runden die Arbeit ab.»Court Settlements before German Constitutional Courts«: In contrast to civil proceedings, court settlements rarely take place before constitutional courts. Nevertheless, a settlement offers considerable opportunities for parties also in constitutional proceedings. The author examines the admissibility of settlements before constitutional courts. In doing so, she defines the requirements to be met subdividing them in procedural and substantive ones. She then addresses the consequences of a legal defect of the settlement as well as its enforcement.