Die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen.
Untersucht am Beispiel der kapitalmarktrechtlichen Emittentenhaftung nach §§ 97, 98 WpHG.
von Timo FietzDie Untersuchung befasst sich mit der in Rechtsprechung und Literatur seit Jahrzehnten viel diskutierten Problematik der Wissenszurechnung. Aufbauend auf der Erkenntnis, dass eine normübergreifende Einheitslösung im Bereich der zivilrechtlichen Zurechnung nicht möglich ist, wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der kapitalmarktrechtlichen Emittentenhaftung nach den §§ 97, 98 WpHG behandelt. Es wird dargelegt, dass es sich sowohl bei Art. 17 MAR als auch bei den §§ 97, 98 WpHG um Wissensnormen handelt, die tatbestandlich das Wissen des Emittenten fordern. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Wissenszurechnung im deliktischen Haftungsbereich. Im Fokus steht hierbei der Nachweis, dass die sog. pflichtenbasierte Wissenszurechnung, die sich im Bereich der vertraglichen Arglisthaftung bereits als zulässige Rechtsfortbildung etabliert hat, auch zur Lösung von Wissenszurechnungsfragen im deliktischen Haftungsbereich herangezogen werden kann.»The Imputation of Knowledge to Legal Entities. Examined Using the Example of Issuer Liability under Capital Market Law in Accordance with Sections 97, 98 WpHG (German Securities Trading Act)«
The study deals with the question of when a legal entity possesses knowledge in the juristic sense. Building on general considerations of imputation under German civil law, the imputation of knowledge (Wissenszurechnung) to legal entities is discussed with using the example of liability for omitted or incorrect capital market information under Sections 97, 98 WpHG (German Securities Trading Act).