Die Bindung der Wahlberechtigung an den Wohnsitz im Inland.
Eine verfassungsrechtliche und verfassungsgeschichtliche Kritik.
von Friedemann LarsenDas Wahlrecht zum Deutschen Bundestag knüpft neben dem Wahlalter traditionell an die Staatsangehörigkeit und die Ansässigkeit im Bundesgebiet am Wahltag. Gerade letzteres ist vor dem Grundgesetz rechtfertigungsbedürftig. Der Autor identifiziert die historischen Implikationen und setzt sich kritisch mit den in Rechtsprechung und Literatur formulierten Rechtfertigungen auseinander. Keiner der Ansätze überzeugt. Dem egalitären Teilhabeverständnis des Grundgesetzes entsprechend ist vielmehr jeder Staatsbürger prinzipiell auch Wahlbürger, unabhängig vom Ort seines Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts am Wahltag. Jede darüberhinausgehende Anforderung an den Wähler, insbesondere die Forderung nach einem qualifizierten Mindestmaß an politischer Vertrautheit als Wahlzugangsvoraussetzung, widerspricht diesem Verständnis und nimmt zumindest Anleihen an überkommene Wahlrechtsvorstellungen vorausgegangener Epochen, die vor dem Grundgesetz keinen Bestand mehr haben können.»The Bonding of Electoral Eligibility to Residence in Germany. A Critique from a Constitutional and Constitutional History View«
Since the first Federal Electoral Law (1949), the active voters have been demanded to have a place of residence in Germany for at least three months on election day. For Germans residing permanently abroad, this restriction means the deprivation of the substantive right to vote for the German Bundestag. The present paper examines the compatibility of this restriction on voting rights with the german constitution and furthermore sheds light on the historical implications, which were invoked until recently by, among others, the Federal Constitutional Court.