Wissen, Zurechnung und Ad-hoc-Publizität.
von Christoph BreuerDie Untersuchung behandelt eine Reihe von Fragen, die nicht zuletzt durch den sog. Dieselskandal ins Zentrum kapitalmarktrechtlicher Diskussionen gerückt sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann sich ein Emittent im Rahmen seiner Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR und der zivilrechtlichen Haftung (§ 97 WpHG) zurechnen lassen muss, dass einzelne Organwalter oder Mitarbeiter des Unternehmens veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen kennen oder kennen müssen. Untersucht wird auch, ob bzw. welche organisatorischen Anstrengungen der Emittent unternehmen muss, damit relevante Insiderinformationen betriebsintern erkannt und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden, und wie mit Insiderinformationen umzugehen ist, die nicht beim Emittenten selbst, sondern innerhalb einer anderen Konzerngesellschaft entstehen. Gegenstand der Arbeit ist ferner die Frage, ob der Emittent und seine Unternehmensangehörigen dem Kapitalmarkt auch eigenes (strafbares) Fehlverhalten offenbaren müssen.»Knowledge, Corporate Attribution and Public Disclosure of Inside Information«
The thesis deals with the question of when an issuer, in the context of its obligation to publicly disclose inside information pursuant to Art. 17 MAR and Sec. 97 of the German Securities Trading Act (WpHG), can be held responsible for the knowledge of individual board members or employees. The study also addresses the problem of inside information which originate in other group companies and the question if the issuer and its members must contribute to a disclosure of their own (criminal) misconduct.