Das strafrechtliche Doppeleheverbot.
§ 172 StGB im Spannungsverhältnis von Kultur und Strafrecht.
von Tom LangerhansStrafgesetze zum Schutz kultureller Vorstellungen oder Tabus geraten zunehmend unter Druck. Das gilt auch für das strafrechtliche Doppeleheverbot. Seitdem das Sittengesetz als Begründungsressource weggefallen ist, stellt sich die Frage neu, wie der Gesetzgeber die Kriminalisierung von Polygamie rechtfertigen kann. Der Erklärungsversuch, die Norm schütze die staatliche Eheordnung, ist ein Zirkelschluss, aus dem nicht folgt, weshalb das zivilrechtliche Einehegebot einer strafrechtlichen Absicherung bedarf. In der Arbeit werden, auch mit Blick auf die internationale Debatte, mögliche Schutzgüter von § 172 StGB vorgestellt und hinsichtlich ihrer legitimatorischen Tragfähigkeit kritisch hinterfragt. Unter Berücksichtigung des Gebots der Begründungsneutralität wird im Weiteren untersucht, inwiefern der symbolische Gehalt und der paternalistische Charakter der Norm mit der deutschen Strafrechtsdogmatik vereinbar ist. Im Ergebnis fordert der Autor, die Doppelehe zu entkriminalisieren.»The Criminalization of Polygamy – Section 172 German Criminal Code at the Crossroads between Culture and Criminal Law«
With the criminalization of polygamy, the legislator aims to protect majoritarian cultural values. Taking account of the international debate, the author assesses possible regulatory objectives. In addition, he aims to clarify to what extent the symbolic content and paternalistic character of the norm is compatible with German criminal law doctrine. In conclusion, the author calls for the decriminalization of polygamy.