Der Grundsatz digitaler Souveränität.
Eine Untersuchung zur Zulässigkeit des Einbindens privater IT-Dienstleister in die Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung.
von Christian ErnstDie staatliche Verwaltung bedient sich in vielen Bereichen der Unterstützung privater IT-Dienstleister. Die Untersuchung geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen es Trägern staatlicher Gewalt erlaubt ist, private IT-Dienstleister in die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben einzubeziehen und deshalb die zugrunde liegenden Daten aus einem alleinigen, öffentlich-rechtlich geprägten Einflussbereich zu entlassen und Privaten einen zumindest mittelbaren Zugriff auf die Daten zu ermöglichen. Die Untersuchung entwickelt einen Grundsatz digitaler Souveränität, der einem solchen IT-Outsourcing entgegenstehen kann. Zu diesem Zweck werden drei Begründungssäulen in den Blick genommen: der Charakter zwingender Staatsaufgaben, eine staatliche Gewährleistungsverantwortung und das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen. Abgerundet wird die Untersuchung durch eine Betrachtung der verfassungs-, europa- und vergaberechtlichen Zulässigkeit dieses Grundsatzes digitaler Souveränität.»The Principle of Digital Sovereignty«
The study develops a principle of digital sovereignty, based on which data may not leave a public sphere of control and private access to the data may not be opened, regardless of its design. The prohibition of entrusting public administrations' data to private IT service providers can be based on three elements: the character of obligatory state tasks, the state’s enabling responsibility and finally the confidence in the integrity and functionality of state structures and institutions.