Mittelbare Drittwirkungen und subjektive Reichweite der Schiedsvereinbarung.
von Philip-René RetzbachLassen sich Dritte an eine Schiedsvereinbarung binden? Die subjektive Reichweite von Schiedsvereinbarungen bildet nicht erst seit der Dow-Chemical-Entscheidung den Gegenstand vertiefter Diskussionen. Ungeachtet der praktischen Dimension dieser Frage, fehlt es neben sachrechtlichen Regelungen insbesondere an maßgeblichen Kollisionsnormen zur Bestimmung des hierfür anwendbaren Rechts. Im Kern der Untersuchung steht die Frage, nach welchen Rechtsregeln die Bindung Dritter an eine Schiedsvereinbarung zu bemessen ist und welche Kollisionsnormen in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen diesbezüglich zur Anwendung zu bringen sind. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die prozessuale Drittbindung auf Rechtsinstitute des materiellen Rechts stützen lässt und sich die kollisionsrechtlichen Interessen ausschließlich im Wege verschiedener Sonderanknüpfungen verwirklichen lassen. Diese Erkenntnisse ließen sich schließlich in ein praktisch handzuhabendes Prüfungsschema übersetzen.»The Law Applicable to the Third-Party Effect of Arbitration Agreements«
Especially the Dow-Chemical-Award triggered a continuing discussion about the third-party effect of arbitration agreements. The study addresses the question whether third parties can be bound to an arbitration agreement in light of the applicable law and the burden of proof demonstrated by the examples of assignment, supply chains and piercing the corporate veil.