Die Untreuerelevanz von Verstößen gegen Compliance-Regelungen.
von Richard Falk§ 266 StGB hat seit jeher den Ruf, eine »Superverbotsnorm« zu sein. Diese Kritik hat neue Nahrung bekommen durch die flächendeckende Einführung von Compliance-Regelwerken. Diese Regelungen gestalten die Pflichten von Angestellten aus und können durch § 266 StGB strafrechtliche Bedeutung erlangen. Die Arbeit untersucht, welche Grenzen einer »Verstrafrechtlichung« privater Rechtssetzung durch den Untreuetatbestand gesetzt sind. Zunächst werden die zivilrechtlichen Anforderungen wirksamer Compliance-Regelungen erarbeitet. Sodann wird das akzessorische Verhältnis der Untreuepflichtwidrigkeit zum Compliance-Verstoß beleuchtet und die Forderung nach einem »gravierenden« Pflichtverstoß abgelehnt. Stattdessen wird der Blick auf den »Schutzzweckzusammenhang« zwischen betreutem Vermögen und verletzter Pflicht gelenkt und argumentiert, dass nur Pflichten, die auch den Schutz des Vermögens bezwecken, untreuerelevant sind. Schließlich wird die Untreuerelevanz von Compliance-Regelungen untersucht und einer Verstrafrechtlichung Grenzen gesetzt.»Breach of Compliance-Clauses and its Relevance for Embezzlement«
Embezzlement, § 266 of the German Criminal Code, is an interface between civil and criminal law. In companies, compliance guidelines are standard and shape the duties of employees. Breaches can become criminally significant through § 266. The question here is, whether every breach can be relevant or only »serious breaches of duty« or breaches of »duties to protect assets«. Furthermore, the boundaries of regularly used compliance regulations are assessed.