Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften.
Unter Zuhilfenahme einer vergleichenden Betrachtung zur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in Kapitalgesellschaften.
von Jennifer ZimmermannDie Untersuchung befasst sich anlässlich der Entscheidung »Schiedsfähigkeit III« des BGH mit den Voraussetzungen von Schiedsvereinbarungen für Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften. Es werden die Vorgaben für Beschlussmängelstreitigkeiten in Kapitalgesellschaften beleuchtet, auf die mit »Schiedsfähigkeit III« auch für Personengesellschaften grundsätzlich rekurriert wird. Die Gleichwertigkeitskautelen sind in Gänze auf Personengesellschaften zu übertragen, wenn die Übertragung der aktienrechtlichen Vorschriften vereinbart wurde. Ohne abweichende Vereinbarung ist die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter ebenso wenig erforderlich wie die Konzentration an einem Schiedsgericht. Sämtliche Gesellschafter sind jedoch über die Verfahrenseinleitung sowie den -verlauf zu informieren. Bei der Schiedsrichterauswahl und -bestellung wirken nur die verfahrensbeteiligten Gesellschafter mit. Sodann werden Empfehlungen für die Gesellschaften ausgesprochen und Musterklauseln vorgegeben.»The Arbitrability of Disputes Regarding Resolution Deficiencies in German Partnerships«
On the basis of the judgment »Arbitrability III«, this volume examines which equivalence provisions that apply to German incorporated companies are to be transferred to German partnerships in spite of the different resolution deficiency right system. The analysis identifies and takes into account the different form of resolution deficiency right of German partnerships. The author concludes this practice-oriented examination by giving recommendations and drafting model arbitration clauses.