Kommunikation auf Facebook, Twitter & YouTube.
Verfassungsrechtlicher Schutz der Informationsintermediäre und ihrer Nutzer durch die Medienfreiheiten.
von Samira TiefDie Informationsintermediäre sind weder klassische Inhaltsanbieter noch rein technische Vermittler. Sie gestalten die technischen Plattformen und schaffen Kommunikationsräume. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Informationsintermediäre und die aktiven Nutzer von den Medienfreiheiten geschützt werden. Eine Kommunikation des aktiven Nutzers innerhalb einer nicht öffentlichen Gruppe kann eine Form der Massenkommunikation sein, wenn der potenzielle Adressatenkreis eine beliebige Öffentlichkeit darstellt, weil die Freunde ohne Ansehung der konkreten Person ausgewählt werden. Für die untersuchten Informationsintermediäre als US-amerikanische juristische Personen besteht ein lückenhafter Grundrechtsschutz. Die Informationsintermediäre können auch bei der isolierten Verbreitung fremder Inhalte von den Medienfreiheiten geschützt sein, wenn der Verbreitung entweder eine eigene Stellungnahme zugrunde liegt oder die Presse-Grosso Rechtsprechung entsprechend Anwendung findet.»Communication with Facebook, Twitter & YouTube. Constitutional Protection of Social Media and its Users by Freedom of Media«
Social media are neither classic content providers nor purely technical providers. Moreover, they shape technical platforms and create a space for communication. Within this space anyone has the opportunity to direct content to the public. This work examines in how far social media and its active users are protected by media freedom.