Der europäische Pflichtverteidiger.
Die Anforderungen an Prozesskostenhilfe in nationalen und transnationalen Strafverfahren aus europäischer Perspektive.
von Carolin BannehrAus Anlass der Ende 2016 erlassenen Richtlinie über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (PKH-RL) untersucht die Arbeit, ob und inwiefern die Europäisierung durch europäische Menschenrechtsinstrumente und Richtlinien den Zugang des Beschuldigten zu strafrechtlicher Prozesskostenhilfe verbessern kann. Dazu wird zunächst eine europäische Konzeption strafrechtlicher Prozesskostenhilfe erarbeitet, deren Grundlage die menschenrechtlichen Garantien von Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK und Art. 48 Abs. 2 GRCh sind und die um die Inhalte und Garantien der PKH-RL ergänzt werden. Ausgehend von dieser europäischen Konzeption ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status quo des deutschen Rechts der notwendigen Verteidigung möglich. Aus diesem Vergleich kann eine Verbesserung des Zugangs und der Wirksamkeit strafrechtlicher Prozesskostenhilfe für den Beschuldigten eines Strafverfahrens abgeleitet werden.»The European Public Defender – Requirements for legal aid in national and transnational criminal proceedings from a European perspective«
The thesis investigates whether Europeanisation, i.e. the influence of the ECHR, the CFR and the EU Directive 2016/1919, improves the status of defence rights at the EU and the national level. After establishing a European concept of legal aid, derived from the guarantees of the ECHR, the CFR and EU Directive 2016/1919, the effects of this concept of a »European public defender« are exemplified by investigating the effects on the German system of legal aid in criminal proceedings.