Unrechtsausschluss bei zeitlich gestreckten Notlagen.
Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung an den Beispielen von Nachstellung sowie von Schutz- und Schweigegelderpressung.
von Carolin WeißCarolin Weiß zeigt an den Beispielen der Nachstellung sowie der Schutz- und Schweigegelderpressung auf, dass auf Rechtfertigungsebene zwei dogmatische Kategorien zu unterscheiden sind: Der notwehrtypischen Augenblickssituation sind Fälle des zeitlich gestreckten Geschehensverlaufes gegenüberzustellen. Es wird untersucht, ob die Abwehrmaßnahme des Opfers trotz der dann bestehenden zeitlich gestreckten Notlage nach § 32 StGB zu rechtfertigen ist oder ob nicht vielmehr die Heranziehung des § 34 StGB oder gar einer außergesetzlichen Regelung sachgerechte Ergebnisse ermöglicht. Zudem wird untersucht, welche allgemeingültigen Aussagen über die Rechtfertigung von Abwehrmaßnahmen des Opfers zu treffen sind, wenn die zeitliche Streckung des Geschehensverlaufes angemessen berücksichtigt wird. Die Autorin stellt heraus, welche Unterschiede sich hier zur Rechtfertigung in Augenblickssituationen ergeben und inwiefern die Kategorisierung sich somit insgesamt auf den Unrechtsausschluss auswirkt.»Justification Concerning Continuous Plights. A Penal-Dogmatic Investigation on the Examples of Stalking and Blackmail (Protection Money, Hush Money)«
Carolin Weiß depicts that the dogmatic categories ›instantaneous situations‹ and ›continuous situations‹ are to be distinguished at the level of justification. This differentiation concerns the criterion of presence in the context of § 32 StGB and § 34 StGB, impacts the application of these rules and influences the necessity of a self-defense and the extent of admissible defense.