EU-Regulierung der Abschlussprüfung.
Die Rechtmäßigkeit der Verordnung (EU) 537-2014 unter besonderer Berücksichtigung der Pflicht zur externen Rotation und des Verbots von Nichtprüfungsleistungen.
von Florian WilbrinkIm Jahr 2014 hat der Unionsgesetzgeber als Reaktion auf die Finanzkrise in Europa eine Reform zur Regulierung der Abschlussprüfung verabschiedet. Ihr Hauptziel ist die Verbesserung der Prüfungsqualität. Daneben soll die Reform das bestehende Oligopol der Big-Four-Prüfungsgesellschaften aufbrechen. Für die Umsetzung der beiden Ziele sind insbesondere zwei Maßnahmen vorgesehen: Die Pflicht zur externen Rotation sowie das Verbot von Nichtprüfungsleistungen. Diese Arbeit widmet sich der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und der Legitimität der beiden Hauptmaßnahmen. Im Kern wird untersucht, ob die mit den Maßnahmen verbundenen Eingriffe in die durch Art. 16 GRCh geschützte unternehmerische Freiheit mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemäß Art. 52 GRCh in Einklang stehen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Pflicht zur externen Rotation eine der beiden Maßnahmen kein angemessenes Mittel darstellt, um die mit der Reform verbundenen Ziele zu erreichen.»EU-Regulation of the Audit Market. The Legality of the Regulation (EU) 53/2014 with Particular Focus on the Mandatory Audit Firm Rotation and the Prohibition of the Provision of Non-Audit Services«
As a reaction to the financial crisis, the EU legislator adopted a regulatory reform of the audit market in June 2014. Its two main objectives are the improvement of audit quality and the alteration of established market structures. The reform contains two key measures: a system of mandatory rotation and a ban on the provision of non-audit services. This thesis tries to determine whether these measures are proportionate in terms of Article 52 of the Charter of Fundamental Rights of the EU.