Völkermord im Parlament.
Der schlichte Parlamentsbeschluss des Deutschen Bundestages zur Anerkennung des Völkermords an den Armeniern als Problem zwischen Verfassung und Politik.
von Tatjana HolterDer Deutsche Bundestag hat den sogenannten Völkermord an den Armeniern im Jahr 2016 in Form eines schlichten Parlamentsbeschlusses anerkannt. Die Arbeit nimmt diesen Beschluss zum Anlass einer Untersuchung dieser parlamentarischen Handlungsform. Zunächst wird deutlich, dass eine Anerkennung historischer Ereignisse durch Parlamente nicht zwangsläufig mit einer Subsumtion unter moderne rechtliche Maßstäbe einhergeht. Eine Analyse der Parlamentsstatistik legt die quantitative Bedeutung schlichter Parlamentsbeschlüsse offen. Dogmatisch lassen sich schlichte Parlamentsbeschlüsse als eigenständiges parlamentarisches Handlungsinstrument konturieren, das verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, rechtlich jedoch unverbindlich ist. Im politischen Kontext entfalten sie hingegen durchaus Autorität. Die Arbeit beleuchtet deshalb auch die Anerkennungsgeschichte und Konsequenzen des Beschlusses, um ihn schließlich in den Kontext vergangenheitsbezogener Politik im Deutschen Bundestag zu rücken.»On Genocide in Parliament. The Recognition of the Armenian Genocide by the German Bundestag as a Problem of Politics and the Constitution«
In 2016, the German Bundestag passed a resolution recognizing the Armenian Genocide. This thesis examines the legal and political dimensions of parliamentary resolutions. Despite being only rudimentarily fleshed out in constitutional law, resolutions are found to be self-contained political instruments. While permitted in the constitutional framework, they have no legally binding effect. Their political impact, especially in history-oriented politics can be seen in the Armenian resolution.