Nullstundenverträge.
Grenzen arbeitsvertraglicher Flexibilisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf Lage und Dauer der Arbeitszeit.
von Ferdinand HultzschMit der Arbeit auf Abruf hat der Gesetzgeber den Unternehmen ein Instrument an die Hand gegeben, welches die Anpassung von Lage und Dauer der Arbeitszeit an den betrieblichen Bedarf ermöglicht. Die radikalste Form der Arbeit auf Abruf ist der sog. Nullstundenvertrag. Dieser schließt jeden Anspruch auf eine Mindestarbeitszeit aus und bestimmt, dass nur die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet wird. Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung dieser Gestaltung als Arbeitsvertrag. Sodann erfolgt eine umfassende Inhaltskontrolle dieser Vereinbarungen aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten. Dabei wird zwischen Gestaltungen mit und ohne Ablehnungsrecht, also dem Recht des Beschäftigten, den einzelnen Arbeitseinsatz zu verweigern, unterschieden. Anschließend wird die Frage nach den Rechtsfolgen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung erörtert. Dabei werden die Rechtsprechung und die jüngste Gesetzesänderung zu § 12 TzBfG ausführlich beleuchtet.»Zero-Hours Contracts – Limits to the Flexibility of Employment Contracts with Regard to the Allocation and Duration of Working Hours«
This study deals with a common problem in labor law: the conflict of interests between the employer´s desire for flexibility and the employee´s desire for planning reliability. The aim of the study is to find an appropriate balance between these conflicting interests, in particular for zero-hours contracts, which make the allocation and duration of working time completely flexible. To this end, the legal nature, validity and possible legal consequences of these contracts are examined.