Die Korrektur von offenbaren Unrichtigkeiten im digitalisierten Besteuerungsverfahren.
von Johanna WernthalerDas Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 legt den Grundstein für eine vollständig automatisierte Steuerveranlagung. In Zukunft wird es bei einem Großteil der Veranlagungen an einem menschlichen Bearbeiter fehlen. Dieser Paradigmenwechsel führt unweigerlich zu einer Veränderung der Fehlerarten und Fehlerhäufigkeiten im Veranlagungsverfahren. Auch auf die Verlagerung dieser Fehlerrisiken gibt das Modernisierungsgesetz eine Antwort. Mit § 173a AO fand eine neue Korrekturvorschrift Eingang in die Abgabenordnung. Dies gibt Anlass, die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Steuerrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht neu zu überdenken. Johanna Wernthaler unterwirft §§ 129, 173a AO einerseits und § 42 VwVfG andererseits einer tiefgehenden rechtlichen Untersuchung und deckt Reformbedürfnisse auf.»The Correction of Apparent Mistakes in Digitalized Taxation Procedure«
The »Law on the Modernization of Taxation Procedures« sets the legal framework for tax assessments solely supported by automated means. This paradigm shift leads to a change in the types of errors and error frequencies in the assessment process. The answer has been the implementation of § 173a AO. This raises the need to rethink the correction of obvious mistakes in tax assessments.