Die Haftung Dritter im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung des Franchisenehmers.
von Nils WillichNeben den Vertragsparteien Franchisenehmer und Franchisegeber können bei den Verhandlungen zum Vertragsabschluss eines Franchisevertrags auf Seiten des Franchisegebers weitere Personen beteiligt sein: unter anderem Mitarbeiter der Franchisegebergesellschaft, Berater bzw. Makler oder Area Developer. Alle diese Personen vereint, dass sie, obwohl sie selbst nicht Vertragspartei werden, den Inhalt des Vertragsschlusses im Rahmen der von ihnen geführten Verhandlungen mit dem Franchisenehmer erheblich beeinflussen können. Entsteht dem Franchisenehmer aufgrund falscher Versprechungen oder unterlassener Mitteilung vertragserheblicher Informationen ein finanzieller Schaden, kann er ein Interesse daran haben, auch gegen diese Dritten vorzugehen. Die Arbeit untersucht die Haftung dieser Personen aus einem eigenen vorvertraglichen Schuldverhältnis, aus einem konkludent geschlossenen Auskunfts- und Beratungsvertrag, aus der im Franchising umstrittenen bürgerlichrechtlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt.»The Liability of Third Parties in regard to Pre-Contractual Disclosure towards the Franchisee«
If the franchisee suffers a financial loss due to false promises or failure to provide information relevant to the contract as part of the pre-contractual disclosure, he may also have an interest in taking action against third parties acting on behalf of the franchisor who are not party of the franchise contract, such as employees of the franchisor company, consultants or area developers. The thesis examines the legal framework of their liability.