Das Nonaffektationsprinzip.
Der Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung in Bund und Ländern, insbesondere rechtshistorische Entwicklung und Verfassungsrang.
von Philip MatuschkaDas Budgetrecht ist das Königsrecht eines jeden Parlamentes. Das Nonaffektationsprinzip sichert dabei für das Parlament die Verfügbarkeit aller Einnahmen für alle Ausgaben ab. Dieser auch als Gesamtdeckungsgrundsatz bezeichnete Haushaltsgrundsatz ist einfachgesetzlich in § 7 HGrG geregelt. Seine verfassungsrechtliche Absicherung ist hingegen in Rechtsprechung und Literatur streitig. Der Autor untersucht einerseits die Abkehr von der Fondwirtschaft hin zu einem Globalhaushalt unter Beachtung des Nonaffektationsprinzips und andererseits dessen verfassungsrechtliche Absicherung. Dabei geht er unter Berücksichtigung prinzipientheoretischer Ansätze sowie in Abkehr vom bisherigen Schrifttum von einer uneingeschränkten verfassungsrechtlichen Absicherung aus. Das Ergebnis überträgt er auf die einzelnen Abgabearten. Die Arbeit schließt mit einer vergleichenden Untersuchung des Haushaltsgrundsatzes der Gesamtdeckung im Haushaltsrecht der Europäischen Union.
Die Arbeit wurde mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis ausgezeichnet.