Extraterritoriale Wirkungen von Grundrechten im Mehrebenensystem.
von Timo SchwanderStaatliches Handeln spielt sich immer häufiger auch jenseits des Staatsgebietes ab. Während Grundgesetz und Staatsrechtslehre dem deutschen Staat im Inland aber eine weitgehend lückenlose Grundrechtsbindung und damit letztlich einen umfassenden Rechtfertigungszwang auferlegen, ist dies jenseits der Staatsgrenze nach wie vor nicht abschließend geklärt. Die Arbeit nimmt diese Befunde zum Anlass, eine Dogmatik der extraterritorialen Grundrechtsbindung zu erarbeiten, die sich nicht auf einzelne Bereiche staatlichen Handelns beschränkt. Sie greift Erkenntnisse des menschenrechtlichen Mehrebenensystems auf und kommt zum Ergebnis, dass die Grundrechtsbindung des deutschen Staates an die Ausübung deutscher Staatsgewalt, nicht den Bezug zu deutschem Staatsgebiet, anknüpft. Für Bereichsausnahmen besteht demnach ebenso wenig Raum wie für eine Sonderdogmatik, die auf Grundlage des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes verfassungsrechtliche Grundrechte zurückzunehmen versucht.»Extraterritorial Effects of German Constitutional Rights in Multi-Level Human Rights Protection«
While the fact that every public authority is bound by constitutional rights is perhaps the most fundamental lesson in German constitutional law, it is less clear if this commitment is limited to domestic actions or if it applies equally beyond the borders. Using arguments from the similar debates on human rights treaties, the author argues that German constitutional rights apply whenever a German public authority acts, regardless of whether or not the action happens on German soil.