Polizeikosten im Profifußball.
Unter besonderer Berücksichtigung von § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG.
von Marius MayerBislang werden die Kosten für Polizeieinsätze bei Profifußballspielen zu einem weit überwiegenden Teil aus den Landeshaushalten bezahlt. Der Gesetzgeber des Landes Freie Hansestadt Bremen hat jedoch einen Vorstoß unternommen, die Fußballveranstalter zumindest bei sog. Risikofußballspielen an den Einsatzkosten anteilig zu beteiligen. Der im November 2014 ins BremGebBeitrG eingefügte § 4 Abs. 4 soll eine Rechtsgrundlage schaffen, um insbesondere bei Fußballrisikospielen für die personalintensiven Polizeieinsätze im öffentlichen Raum Gebühren erheben zu können.
Während der Autor sich im ersten Teil der Untersuchung auf rechtstatsächlicher Ebene mit den Polizeieinsätzen im Umfeld von Profifußballspielen auseinandersetzt, um eine Faktenbasis zu schaffen, auf deren Grundlage sich mit den rechtsdogmatischen Fragen der Thematik auseinandergesetzt werden kann, werden im zweiten Teil der Arbeit die (finanz)verfassungsrechtlichen Grenzen einer Polizeikostenbeteiligung aufgezeigt.»Policing Costs in Professional Football«
Based on a law of the federal state of Bremen, the doctoral thesis deals with the question whether public authorities are able to recoup from football clubs and football associations the costs of public order policing and crowd control in public space before and after football matches. The author does not only deal with the legal-dogmatic issues of charging policing costs, but also with the security situation and police operations in connection with football matches in Germany.