Schweizerische Reformbestrebungen für eine erbrechtliche Besserstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Neue Impulse für den deutschen Gesetzgeber.
von Andreas UnverfehrtNichtehelichen Lebensgemeinschaften wird bislang weder in Deutschland noch in der Schweiz eine gesetzliche oder gar pflichtteilsgeschützte Erbenstellung zugestanden. Der schweizerische Gesetzgeber hat jedoch erkannt, dass nichteheliche Lebensgemeinschaften mittlerweile zur Lebensrealität gehören. Vor dem Hintergrund der in der Schweiz stattfindenden Reformvorstöße zeigt die Arbeit Lösungsmöglichkeiten für die Institutionalisierung eines Erbrechts nichtehelicher Lebensgemeinschaften auf. Dabei wurden zunächst die rechtlichen Grundlagen der jeweiligen Erbrechtsordnungen dargestellt sowie die in anderen Rechtsordnungen bereits vorhandenen Kodifikationen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Einzelnen untersucht. Im Anschluss daran konnte ein Reformvorschlag erarbeitet werden, der sich an den tatsächlichen Lebensverhältnissen nichtehelicher Lebenspartner orientiert. Am Ende der Untersuchung steht schließlich ein Regelungsmodell, welches für den nichtehelichen Lebenspartner eine gesetzliche Erbenstellung analog zum Ehegattenerbrecht sowie eine Flexibilisierung des Pflichtteilsrechts vorsieht.