Verfassungsmäßigkeit der Bundestagsausschüsse.
Zulässigkeit und Grenzen der Delegation parlamentarischer Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung von Entscheidungsbefugnissen.
von Oliver MoenchDie Arbeit untersucht die Verfassungsmäßigkeit von Parlamentsausschüssen. Es ist ein viel beachtetes und kontrovers diskutiertes Problem, dass in der parlamentarischen Demokratie der Bundestag das zentrale Repräsentationsorgan ist, jedoch die Ausschüsse den Großteil der Parlamentsarbeit erledigen und sogar letztverbindlich entscheiden können. Eingangs erläutert der Autor die von einer Ausschussdelegation betroffenen Verfassungsgüter und deren enge Bezüge zum Repräsentationsprinzip. Auf dieser Grundlage wird die Verfassungsmäßigkeit von vorbereitenden Ausschüssen sowie die besondere Problematik von Entscheidungsdelegationen untersucht. Anhand der gefundenen Ergebnisse erfolgt eine verfassungsrechtliche Bewertung besonderer Bundestagsausschüsse.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die nichtöffentliche Entscheidungspraxis des Haushaltsausschusses oder die vertrauliche Arbeit des Gremiums zur Wahl der Bundesverfassungsrichter den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügen. Auch der im Jahr 2013 nach der Bundestagswahl für die Zeit der langatmigen Koalitionsverhandlungen gebildete Hauptausschuss war klar verfassungswidrig.