Der Irrtumsnachweis beim Massenbetrug.
Anforderungen an die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl an Zeugen.
von Elisa FrankMassenbetrugsverfahren mit bis zu hunderttausenden Getäuschten stellen den Strafprozess vor Herausforderungen: Der Irrtum als Tatbestandsmerkmal des Betrugs ist Tatfrage und erfordert grundsätzlich die Vernehmung des Getäuschten. Wie kann der Irrtumsnachweis aber gelingen, wenn eine Zeugenvernehmung eines jeden einzelnen Getäuschten schlicht unmöglich ist? In letzter Zeit hatte sich die Rechtsprechung vermehrt mit dieser strafprozessualen Gegebenheit auseinanderzusetzen. Die Frage wurde zu einem vieldiskutierten Rechtsproblem: Können die Beschränkungen des Verfahrensstoffes nach §§ 154, 154a StPO, die Bestrafung wegen versuchten statt vollendeten Delikts, die Rechtsfiguren des uneigentlichen Organisationsdelikts oder des normativ geprägten Vorstellungsbilds Lösungen bieten, die im Einklang mit strafprozessualen Verfahrensprinzipien stehen? Die Arbeit bereitet diese hochaktuelle Rechtsprechung auf, hinterfragt die aufgeworfenen Lösungsansätze kritisch und wagt einen eigenen Vorschlag.»Large-Scale Fraud Cases«
Large-scale fraud cases with up to hundreds of thousands of victims are challenging criminal proceedings: How to prove the victims' error if hearing every single one of them is literally impossible? May limiting the prosecution (§§ 154, 154a StPO), convicting only for the attempted instead of the completed offence or employing legal concepts like uneigentliches Organisationsdelikt or normativ geprägtes Vorstellungsbild offer solutions in accordance to the principles of the criminal procedure?