Vergleichende Verfassungsrechtsprechung.
Praxis, Viabilität und Begründung rechtsvergleichender Argumentation durch Verfassungsgerichte.
von Stefan MartiniStefan Martini untersucht, wie und warum Verfassungsgerichte in ihren Entscheidungsbegründungen vergleichend argumentieren, und liefert Begründungen für diese global zu beobachtende Praxis. Eingehend werden die ersten sechs Jahrzehnte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf diese Argumentationsfigur hin quantitativ wie qualitativ analysiert. Dagegen wird die aktive Rechtsvergleichung des vom Common Law geprägten südafrikanischen Verfassungsgerichts gehalten. Als Erklärung für den Status der Rechtsvergleichung in der jeweiligen Verfassungsrechtsprechung dienen die Offenheit des Verfassungsrechts, die »Einstellung« der konkreten Verfassungsordnung zu externen Rechtskontexten und die exogenen Effekte eines transnationalen Feldes der Rechtskommunikation. Unter diesen Bedingungen fügt sich vergleichende Argumentation legitim in überkommene Suchbewegungen des Rechts nach Rationalität, Konsens und Autorität ein.
Die Arbeit wurde 2018 mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet.»Comparative Constitutional Justice«
How and why do constitutional courts reason comparatively? To find out, the jurisprudence of the German and South African Constitutional Court are analyzed in depth empirically. It is also shown that transnational developments open up traditional reasoning notwithstanding national attitudes. Comparative reasoning can accordingly be legitimately incorporated into accepted strategies to augment judicial reasoning to appeal to rationality, consensus and authority.