Legum multitudo.
Die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht. Aus dem Italienischen übersetzt von Ulrike Babusiaux. Nachwort: Jakob F. Stagl, Juristenrecht oder Gesetzesrecht. (Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte).
von Dario Mantovani, übersetzt von Ulrike BabusiauxDas römische Recht gilt als Juristenrecht; dieses Paradigma wurde durch Giovanni Rotondi und Fritz Schulz zu Beginn des 20. Jahrhunderts begründet. In seiner 2012 auf Italienisch erschienenen Studie hat Dario Mantovani (Pavia) dieses Paradigma in Frage gestellt. Seine Argumentation baut dabei sowohl auf der römischen Selbstsicht als auch auf der für die heutige Forschung greifbaren Überlieferung auf und untersucht abschließend die geistesgeschichtlichen Grundlagen, welche die These von der Gesetzeslosigkeit prägten. Um die Aufmerksamkeit für Mantovanis Überlegungen zu verstärken, hat es Ulrike Babusiaux (Zürich) unternommen, den Text ins Deutsche zu übertragen. Neben dieser Übersetzung enthält der Band einen Nachtrag Mantovanis sowie eine aktualisierte Besprechung des Beitrags durch Jakob Stagl (Santiago de Chile). Das Buch bietet damit ein Kompendium zum Stand der Frage und soll dadurch neue Forschungsperspektiven eröffnen.»Legum multitudo«
According to a paradigm established by Giovanni Rotondi and Fritz Schulz at the beginning of the 20th century, Roman private law is not determined by statutes (leges) but rather by the legal doctrine and jurisprudence. As shown by Dario Mantovani in 2012, there are strong arguments against this thesis as it appears to have as its premise that in private law matters social mores are the primary source of law. Ulrike Babusiaux translated Mantovani's reasoning to German in order to promote a wider discussion of his ground-breaking insights.