Die Strafbarkeit von Geschäftsleitern nach § 54a KWG.
Zugleich ein Beitrag zur strafrechtlichen Behandlung von Bankenkrisen.
von Leonhard GehlenDie Empörung über das Geschäftsgebaren zahlreicher Finanzakteure war groß, als vor rund zehn Jahren das Ausmaß der Finanzkrise deutlich wurde. Nennenswerte Verurteilungen blieben im Nachgang der Krise jedoch aus. Der Gesetzgeber führte das unter anderem auf eine Lücke im geltenden Strafrecht zurück und schuf in Reaktion auf eine solche § 54a KWG. Doch stellt diese neue Strafvorschrift eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Normenbestandes dar?
Zur Beantwortung dieser Frage leuchtet die Arbeit zunächst die volkswirtschaftlichen und strafrechtlichen Hintergründe aus, die zur Schaffung des § 54a KWG geführt haben. Anschließend wird die neue Strafnorm erstmals umfassend dogmatisch gedeutet. Sie wirft eine Fülle teils rechtsgebietsübergreifender Fragen auf, welche auch über die einzelne Norm hinaus von Relevanz sind. Die Arbeit bezieht schließlich Stellung dazu, was das Strafrecht allgemein und § 54a KWG im Besonderen mit Blick auf künftige Bankenkrisen leisten kann. Dabei werden auch Möglichkeiten jenseits des geltenden Rechts ausgelotet.
Die Dissertation wurde mit dem Promotionspreis 2017 für Strafrecht der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet.»The Criminal Liability of Directors According to Article 54a of the German Banking Act«
The global financial crisis caused public indignation regarding the business practices of numerous financial actors, but criminal convictions remained an exception. In the aftermath of the crisis, the German legislator added § 54a of the German Banking Act (KWG) to the existing criminal law to facilitate prosecution of comparable cases in the future.
The present publication first sheds light upon the economic and legal background of § 54a KWG, before examining this new criminal provision comprehensively. This examination raises a number of questions, some of which extend to other fields of law and are of relevance beyond the specific provision. The publication eventually comments on what criminal law in general and § 54a KWG in specific can accomplish with regard to future banking crises. Options beyond the existing law are discussed in this context as well.