Staatliche Verhaltenspflichten im völkerrechtlichen Katastrophenfall.
von Anna-Katharina Josephine HüblerSchwere (Natur)Katastrophen können vom betroffenen Staat häufig nicht autonom bewältigt werden. Die Arbeit untersucht, welche völkerrechtlichen Verhaltensanforderungen im Katastrophenfall für den betroffenen Staat sowie die Staatengemeinschaft gelten. Fremdstaatliche Katastrophenhilfe bedarf danach stets der Zustimmung des betroffenen Staates. Vorbehaltlich regionaler, bilateraler oder bereichsspezifischer multilateraler Abkommen kann eine Hilfeleistungspflicht fremder Staaten de lege lata indes nur bei gravierenden Großkatastrophen mit Opferzahlen im hohen fünfstelligen Bereich oder wirtschaftlichen Schäden im Milliardenbereich angenommen werden. Die Hilfspflicht unterliegt dabei zudem einem mitteilungspflichtigen Kapazitätsvorbehalt. Bei der praktischen Durchführung von Katastrophenhilfe müssen die hilfeleistenden Staaten eine Reihe völkergewohnheitsrechtlich anerkannter Modalitäten beachten, u.a. nach Vorgaben der UN-Völkerrechtskommission.»Duties of States in Disaster Relief from an International Law Perspective«
This thesis analyses the mechanisms of current international law in disaster relief. It outlines the role and legal duties of disaster-affected States before looking at the existence of (customary) legal duties of the international community of States in emergency assistance. Special consideration is paid to human rights law and the efforts of the United Nations, including the International Law Commission's Draft Articles on the Protection of Persons in the Event of Disasters.