Rechtsgut als Verfassungsbegriff?
Der Rekurs auf Güter im Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
von Sebastian LöfflerWeithin geläufig ist die Formulierung, das Strafrecht diene dem Rechtsgüterschutz. Die Untersuchung des Strafrechts unter dieser Prämisse hat eine lange und vielfältige Tradition. Vergleichbare Traditionslinien finden sich für den Rechtsgutsbegriff im Verfassungsrecht nicht. Ziel der Arbeit war, seine Bedeutung im und für das Verfassungsrecht zu beleuchten, maßgeblich auf Grundlage der Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Deren Auswertung zeigt eine bemerkenswerte Breite der Verwendung. Als Rechtsgüter erscheinen insbesondere grundrechtlich Geschütztes einerseits und Gesichtspunkte der Grundrechtseinschränkung andererseits. Dabei kann letztlich alles, was legitimes Ziel staatlichen Handelns sein kann, auch als Rechtsgut bezeichnet werden. In diesem Befund bildet sich ab, dass im demokratischen Verfassungsstaat für den Gesetzgeber ein weiter Spielraum der zulässigen Zielsetzungen besteht. Beschränkungen betreffen eher einzusetzende Mittel oder die Zweck-Mittel-Relation.»Legal Goods as a Concept in Constitutional Law?«
In German Law it is common to describe Criminal Punishment's purpose as the protection of Legal Goods. The long tradition of the concept of Legal Goods in Criminal Law finds no counterpart in Constitutional Law. This dissertation undertakes a study of the concept in Constitutional Law, focused on the case law of the Federal Constitutional Court. Its results display a great variety of objects referenced as Legal Goods and a substiantial margin accorded to the legislator in recognizing such Goods.