Denationalisierung und Europäisierung im Informationsmodell des UWG.
Die Irreführung durch Unterlassen zwischen Transparenzgebot und Wahrheitsgebot.
von Mark-Oliver MackenrodtDie Einführung echter Informationspflichten durch die Umsetzung der UGP-Richtlinie etabliert im UWG verbraucherschützendes Marktverhaltensrecht auf Grundlage des Informationsmodells. Neben dem traditionellen lauterkeitsrechtlichen Wahrheitsgebot wird damit als dogmatischer Paradigmenwechsel ein europäisch vereinheitlichtes Transparenzgebot geschaffen. Dieses sieht für Unternehmen eine Pflicht zur vollständigen Information der Verbraucher gemäß bestimmter Informationsvorgaben vor. Der beabsichtigten verbraucherschützenden Wirkung stehen dabei eine erhöhte Informationslast für Unternehmen sowie die Gefahr einer Überinformation der Verbraucher gegenüber. Neben der Europäisierung erfolgt jedoch zugleich eine Denationalisierung des Informationsmodells. In Bezug auf rein nationale Informationspflichten sowie in Bezug auf Informationspflichten, die eine überschießende Umsetzung europäischer Vorgaben darstellen, wird im Anwendungsbereich der UGP-Richtlinie eine lauterkeitsrechtliche Sanktionierung ausgeschlossen.»Denationalisation and Europeanisation in the Information Model of Unfair Competition Law«
In response to the European Directive concerning unfair business-to-consumer commercial practices broad duties of information have been established in German unfair competition law. The duty of enterprises to provide transparent information to customers according to certain criteria goes beyond the traditional duty to merely avoid a deception of customers. This Europeanisation of the information model is accompanied by a denationalisation. Within the scope of the Directive Member States have to abstain from applying their unfair competition laws with regard to information duties which are not rooted in European law.