Die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
von Simon RößDer Rundfunkbeitrag erweist sich als eine äußerst umstrittene Abgabe, die derzeit fast alle Verwaltungsgerichte befasst. Selbst die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz haben die Diskussion nicht befrieden können. Die zentrale Frage besteht darin, ob man auch Personen ohne Empfangsgerät mit einem Rundfunkbeitrag belasten darf oder ob sich der Rundfunkbeitrag dadurch zu sehr einer – verfassungswidrigen – Steuer annähert. Die Analyse der etablierten Beiträge zeigt, dass die Rechtsprechung bisher einen großzügigen Maßstab angelegt hat und der Rundfunkbeitrag sich noch im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens bewegt. Dasselbe Fazit lässt sich bezüglich der Belastungsverteilung im betrieblichen Bereich ziehen. Allerdings überzeugen weder die volle Beitragspflicht für Zweitwohnungen noch die Reduktion der Befreiungstatbestände für ehemals befreite schwerbehinderte Rundfunkteilnehmer.»A New Funding System for the Public Broadcasting Companies Set out by the Interstate Treaty on Broadcasting Licence Fees«
How should the public broadcasting companies in Germany be funded in order to guarantee their constitutionally enshrined independence? Through taxes or licence fees? In 2013 a new law entered into force and adhered to a fee-based model. However, it no longer requires the fee debtor to be in the possession of a radio or TV. Instead it levies a charge on households and business premises. This regulatory technique could actually represent a disguised – unconstitutional – tax.