Grundrechtlicher Schutz informationstechnischer Systeme.
Unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
von Marcus HeinemannMittels zugriffsbezogener Analyse werden die tatsächlichen wie rechtlichen Gefährdungslagen bei der Verwendung informationstechnischer Systeme aufgezeigt und die damit einhergehenden grundrechtlichen Fragestellungen untersucht. Zunächst werden dabei die Konturen informationstechnischer Systeme und die anwendungsbezogenen Interessen und Erwartungen ermittelt. Sodann werden die Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme und die im informationstechnischen Nutzungskontext stehenden Datenerhebungsmöglichkeiten dargestellt. Im Anschluss folgt die Bewertung der grundrechtlichen Betroffenheit, wenn sich der Staat des Zugriffs auf informationstechnische Systeme bedient. Besondere Beachtung erfährt das unlängst vom BVerfG entwickelte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Im Schwerpunkt wird der Rechtfertigungsmaßstab des »IT-Grundrechts« genauer bestimmt und es werden objektiv-rechtliche Grundrechtsdimensionen untersucht.»Constitutional Protection Related to Information Technology Systems«
The use of information technology systems and the protection of users' rights is a matter constantly discussed. Following an analysis of the composition and the use of information technology systems, the evaluation deals with specific problems concerning the protection of fundamental rights. In particular, the focus lies on the »Fundamental Right to the Guarantee of the Confidentiality and Integrity of Information Technology Systems« as recently developed by the German Federal Constitutional Court.