Das Bürgerliche Gesetzbuch aus Sicht des Common Law.
Das BGB und andere Kodifikationen der Kaiserzeit im Urteil zeitgenössischer englischer und angloamerikanischer Juristen.
von Marcus DittmannVor kurzem konnte das 100jährige Jubiläum des Bürgerlichen Gesetzbuches begangen werden. Wie wurde das BGB, dieser Meilenstein der deutschen Rechtswissenschaft, zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens jenseits der Grenzen des Kaiserreiches, namentlich in den englischsprachigen Teilen der Welt, wahrgenommen und beurteilt?
Bereits vor dem Ersten Weltkrieg bestanden vielfältige Kontakte zwischen deutschen Juristen und ihren Kollegen in Großbritannien und den USA. Wie der Autor zeigt, wurde die Entstehung des BGB dort von Anfang an aufmerksam verfolgt. Einige der bedeutendsten englischen und amerikanischen Juristen der Zeit, unter ihnen F. W. Maitland, Frederic Pollock und Roscoe Pound, nahmen sich des Themas an. In einer Vielzahl von Veröffentlichungen würdigten sie das neue deutsche Zivilrecht ausgiebig und stellten kritische Vergleiche mit dem System des Common Law an. Einzelne Regelungen wurden als sehr fortschrittlich erkannt, andere als unnötig kompliziert, eben »typisch deutsch«. In kurzer Zeit erschienen zwei Übersetzungen des BGB - eine davon überraschenderweise von einem jungen Chinesen verfaßt -, die nicht zuletzt die Schwierigkeiten der Übertragung des ausgefeilten deutschen Fachvokabulars in die englische Sprache illustrieren. In jedem Fall wurde im BGB eine der bedeutendsten Leistungen der Rechtswissenschaft seit dem Code Civil gesehen: »The most carefully considered statement of a nation's law that the world has ever seen« (F. W. Maitland).
Auch andere deutsche Kodifikationen wie die Zivilprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, die Grundbuchordnung, das Wechselrecht und das Handelsgesetzbuch stießen auf ebenso wohlwollendes wie kritisches Interesse.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird weiterhin den Anfängen der institutionellen Rechtsvergleichung in England und den USA nachgespürt und nicht zuletzt der Frage nachgegangen, welche Rolle dem deutschen Beispiel in der zeitgenössischen Diskussion um eine mögliche Kodifizierung des Common Law zukam.