Rechtsbindung und Rechtskontrolle des Weltsicherheitsrats.
Die Überprüfung nichtmilitärischer Zwangsmaßnahmen durch den Internationalen Gerichtshof.
von Bernd MartenczukDer Autor befaßt sich mit den Grenzen der Zwangsgewalt des Weltsicherheitsrats und seiner Kontrolle durch den Internationalen Gerichtshof. Ziel der Arbeit ist dabei die umfassende Klärung der prozessualen und materiellen Voraussetzungen einer Rechtskontrolle des Sicherheitsrats am Beispiel nichtmilitärischer Zwangsmaßnahmen.
In prozessualer Hinsicht untersucht der Autor zunächst die denkbaren Ansätze für eine gerichtliche Kontrolle des Sicherheitsrats, um sich dann den Problemen der inzidenten Kontrolle im streitigen Verfahren zuzuwenden. Insbesondere das Verhältnis der Kompetenzen von Sicherheitsrat und IGH wird dabei einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Im materiellen Teil werden die Voraussetzungen der Gültigkeit nichtmilitärischer Zwangsmaßnahmen ausführlich untersucht. Der Autor vertritt die uneingeschränkte Bindung des Sicherheitsrats an die Charta und wendet sich dann den spezifischen Voraussetzungen nichtmilitärischer Zwangsmaßnahmen zu. Die Feststellungsbefugnis aus Art. 39 der Charta ist nach Ansicht des Autors keine Ermessenskompetenz, sondern eine rechtlich gebundene, wie am Begriff der Friedensbedrohung eingehend dargestellt wird. Im Anschluß geht der Autor auf weitere Problemfragen ein; einige Stichpunkte sind die Probleme der Adressatenauswahl, die Regelungsbefugnis des Sicherheitsrats, seine Bindung an das allgemeine Völkerrecht, das ius cogens und die Menschenrechte, die Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und die Beendigung nichtmilitärischer Zwangsmaßnahmen.
Der Autor erläutert seine Ergebnisse durchweg mit Beispielen aus der Praxis des Sicherheitsrats. Von den Sanktionen gegen Libyen oder den Irak bis zu dem Vorgehen des Sicherheitsrats in Somalia, Jugoslawien und Haiti nimmt er dabei Stellung zu einer Vielzahl kontroverser Problemfälle der letzten Jahre und leistet damit einen erheblichen Beitrag zu einem tieferen Verständnis der grundsätzlichen Rechtsfragen des Sicherheitssystems der Vereinten Nationen.