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Gewerbeordnung 91. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: März 2023
Zur Ergänzungslieferung
Die 91. Ergänzungslieferung berücksichtigt die GewO-Novelle vom 9. November 2022, das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend transparenter und vorhersehbarer Arbeitsbedingungen v. 20.7.2022 sowie das Änderungsgesetz zum BZRG und StGB v. 4.12.2022.
In Band I wurden §§ 7, 11, 11d, 14, 31, 33f, 33g, 35, 36, 56, 60, 61a, 133, 145, 146 und 148c sowie die §§ 150c, 150e, 153c angepasst.
In Band II wurde die GewAnzV aktualisiert sowie die GastUVwV.
Neu mit der 91. Ergänzungslieferung:zwei breitere Ordner ermöglichen ein optimales Nachsortierenin hochwertiger Leinenausstattung
Zielgruppe
Für Gewerbeämter, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Gewerbebetriebe.