Staatshaftung und Corona
von Frank ThollZum Werk
Das Problem von Ansprüchen wegen Vermögensnachteilen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie besteht in der Komplexität des Geschehensablaufs und seiner nur unzureichenden speziellen normativen - entschädigungsrechtlichen Prägung durch das IfSG.
Behandelt werden daher:Ansprüche nach dem IfSG wegen Verdienstausfalls von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und SelbständigenAnsprüche von „Nichtstörern“ - also der Mehrzahl der Betroffenen - aus Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)Ansprüche wegen enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff (in vermögenswerte Rechte einschließlich des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb)Ansprüche wegen Aufopferung für das gemeine Wohl.
Vorteile auf einen BlickMaterielles Recht zu den Staatshaftungs- und AufopferungsansprüchenHinweise zu Fallstricken
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Unternehmen sowie alle von Maßnahmen im Hinblick auf COVID-19 Betroffenen.