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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz 31. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: September 2021
Zur Ergänzungslieferung
Die Ergänzungslieferung enthält sämtliche seit der letzten EL erfolgten Gesetzesänderungen. Enthalten sein wird auch die noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche und für Ende 2020 geplante größere Novelle des BayStrWG. Zum einen werden die Autobahndirektionen auf den Bund übertragen und die Zuständigkeiten und die Aufsicht hinsichtlich der einzelnen Straßenkategorien neu gefasst. Weiterhin werden auch die Vorschriften über die Kreuzungen von der Novelle betroffen sein.
Zielgruppe
Für Behörden, Richter, Rechtsanwälte.