Merkblatt DWA-M 305 Gasfackeln auf Biogasanlagen
Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung in der Regel einer Verwertungsanlage zu. Ist die Verwertung des Biogases zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas – soweit es nicht gespeichert werden kann – einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen die Vorhaltung alternativer Gasverbrauchseinrichtungen. Mit dem Merkblatt DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für Biogasfackelanlagen als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Im Fokus des Merkblatts stehen Notgasfackelanlagen.