Arbeitsblatt DWA-A 786 (TRwS 786) Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Ausführung von Dichtflächen
Dichtflächen als Teile von Rückhalteeinrichtungen in Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen müssen flüssigkeitsundurchlässig gegenüber diesen Stoffen für die Beanspruchungsdauer sein. In der TRwS 786 werden maßgebende Kriterien für die qualifizierte Planung und die Auswahl von Bauausführungen für Dichtflächen festgelegt sowie verschiedene Bauausführungen beschrieben.
Berücksichtigt werden hierbei unter anderem Stoffeigenschaften, Häufigkeit und Dauer der Beanspruchung durch wassergefährdende Stoffe, Betriebsbedingungen sowie infrastrukturelle Maßnahmen organisatorischer und technischer Art. Ferner werden in der TRwS 786 Anforderungen an Leitungen zu Auffangräumen, die nur im Schadensfall beaufschlagt werden, sowie Anforderungen an bestehende Dichtflächen aufgeführt. Ziel der TRwS 786 ist es, geeignete Bauausführungen von Dichtflächen für sekundäre Barrieren in Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen aufzuzeigen.