Straffällige mit besonderen Bedürfnissen
Die Resozialisierung von Straffälligen, also Bemühungen, sie zu befähigen, „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“, ist das zentrale Ziel von Straf- und Maßregelvollzug sowie von ambulanten Maßnahmen der Straffälligenhilfe. Im Idealfall handelt es sich dabei um maßgeschneiderte, d. h. individualisierte Hilfen für Straffällige. Neben Standardprogrammen, die für eine Vielzahl von Personen geeignet sind, muss es daher stets auch spezielle Angebote geben, die lediglich für einen vergleichsweise kleinen Teil von Betroffenen angezeigt sind.
Diese Gruppe der „Straffälligen mit besonderen Bedürfnissen“ sowie die damit verbundenen Aufgaben und Fragestellungen standen im Mittelpunkt einer Fachtagung der KrimZ im Oktober 2013, deren Ergebnisse der vorliegende Band dokumentiert. Er gibt einen Einblick in zentrale Problembereiche und beschäftigt sich aus der Perspektive unterschiedlicher Expertinnen und Experten mit verschiedenen Konzepten und Lösungsansätzen.