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Das Naturrecht in thomistischer Beleuchtung
von Gallus M. Manser„Das Naturrecht ist die Wissenschaft, welche aus dem Wesen und der Bestimmung des Menschen und der menschlichen Gesellschaft das oberste Prinzip oder die Idee des Rechts ableitet“. Das Naturrecht gründet in der Überzeugung, „dass es ein von willkürlichen Satzungen unabhängiges, in einer höheren sittlichen Lebensordnung gegründetes Recht gibt, welches als Maßstab zur Beurteilung der bestehenden Verhältnisse und Einrichtungen und als Richtschnur für ihre weitere Ausbildung zu dienen bestimmt ist“. (Heinrich Ahrens)