ift-Richtlinie WA-15/2 Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Aussentüren und Fassaden
von ift Rosenheim GmbHIn dieser ift-Richtlinie wird die Vorgehensweise zur Beurteilung der Passivhaustauglichkeit von Bauteilen für Fenster, Außentüren und Fassaden festgelegt. Ebenso werden die Anforderungen an die Wärmeverluste über Baukörperanschlüsse von Fenstern und Außentüren für im Passivhaus übliche Wandaufbauten definiert. Darüber hinaus werden Temperaturfaktoren für den Baukörperanschluss sowie für den Glas- bzw. Paneelrandbereich festgelegt. Die Nachweise werden dabei auf den Grundlagen von EN-Normen durchgeführt.
Die Bewertung von Fenstern, Außentüren und Fassaden nach dieser Richtlinie bedeutet, dass diese Bauelemente grundsätzlich für die Verwendung in einem Passivhaus geeignet sind. Die Eignung im konkreten Einzelfall ist jedoch objektbezogen nachzuweisen.